16 Mrz

Wiederverkaufsbedingungen Tickets

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Wiederverkaufsbedingungen
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  • Datei-Anzahl 1
  • Erstellungsdatum 16.03.2016
  • Zuletzt aktualisiert 01.04.2021

Wiederverkaufsbedingungen Tickets

Für einige Veranstaltungen gelten bestimmte Wiederverkaufsbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis nehmen muss bzw. bestätigen muss.

Hier können Sie diese einsehen und herunterladen.

Im Wortlaut:

Wiederverkaufsbedingungen für Tickets
PERSONALISIERUNG - WEITERVERKAUFSVERBOT (Stand 02.05.2017)
Die Karte ist personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ist in die auf der Karte befindliche Leerzeile einzutragen.
Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird.
Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist maximal ein Nebenkosten-Aufschlag i.H. v. 25% für Porto- und Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere auch das Weiterverkaufsverbot – übernimmt.
Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte angegebenen Preises.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten durch den Namen des Dritten ersetzt werden.
DER BESITZ DES TICKETS VERBRIEFT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR VERANSTALTUNG. TICKETS, DIE ALS VERLOREN ODER GESTOHLEN GEMELDET WERDEN ODER MIT PREISAUFSCHLAG WEITERVERKAUFT WERDEN, WERDEN GESPERRT.

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